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Berufsbedingte Hauterkrankungen

Manche Berufe stellen eine Herausforderung für unsere Haut dar, insbesondere an den Händen. Verschmutzungen mit Ölen, Kühlschmierstoffen und unverarbeiteten Nahrungsmitteln, aber auch häufiger Kontakt zu Wasser oder Schweiß, z.B. unter Gummihandschuhen sowie die Notwendigkeit von häufigem Händewaschen führen zu einer Zerstörung der Hautbarriere und damit zum Start eines Teufelskreislaufes aus Entzündung und erneuter Reizung. Auch Allergien auf die Reizstoffe können bei geschädigter Haut leichter entstehen. Wird hier nicht rechtzeitig eingegriffen, entstehen chronische Verlaufsformen, die sogar zur Arbeitsunfähigkeit führen können.

Um eine Chronifizierung und Allergisierung zu vermeiden, ist es notwendig, die Auslöser der Hauterkrankung zu reduzieren oder bestenfalls sogar zu vermeiden und die Hautbarriere wiederherzustellen und langfristig zu stabilisieren.

Bei Patienten, die im Angestelltenverhältnis tätig sind, tritt in diesem Fall die Berufsgenossenschaft ein. Wir werden als Hautärzte ein sogenanntes „Hautarztverfahren“ einleiten. Hierzu wird die für Sie als Patienten zuständige Berufsgenossenschaft informiert, die beim konkreten Verdacht einer berufsbedingten Erkrankung der Haut dem Hautarztverfahren zustimmen wird. Nun werden – wenn nötig – Allergietestungen durchgeführt, eine Therapie eingeleitet und Hautschutzmaßnahmen verordnet. Die Pflegeprodukte, die Sie zur Regeneration der geschädigten Haut benötigen, werden für den Zeitraum des Hautarztverfahrens von der Berufsgenossenschaft finanziell übernommen. Auch Schulungen zu Thema Hautschutz, Unterstützung am Arbeitsplatz mit z.B. geeigneten Handschuhen werden angeboten, wenn erforderlich.

Der Patient stellt sich alle vier Wochen zur Verlaufskontrolle und ggf. Modifizierung der Therapie vor. Ist die Haut gesund, wird das Hautarztverfahren beendet.